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Diethelm Keller Brands Ltd.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der DKB Household Switzerland AG ("AVLB")  

1. Allgemeines

Die DKB Household Switzerland AG, Eggbühlstrasse 28, Postfach, CH-8052 Zürich, Schweiz ("DKB") entwickelt, produziert, und verkauft mechanische sowie elektrische Haushaltsgeräte und Consumer Electronics Produkte. Der Vertragspartner von DKB ("Besteller"), welcher im Bereich des Handels resp. Verkauf von diesen Produkten tätig ist, ordert diese bei DKB. Diese AVLB finden auf die zwischen DKB und dem Besteller abgeschlossenen Kaufverträge Anwendung und sind gültig ab 1. Januar 2007. Allgemeine Geschäfts- resp. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben nur dann Wirkung, wenn sie von DKB ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AVLB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

2. Bestellung und Bestätigung

Die Produkte werden vom Besteller bei DKB aufgrund von Einzelbestellungen persönlich, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geordert.

Eine solche Bestellung gilt von DKB nur dann als akzeptiert, wenn DKB die Bestellung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bestätigt ("DKB-Bestätigung"). Allfällige Abweichungen der DKB-Bestätigung von der Bestellung sind vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen seit Zugang der DKB-Bestätigung zu beanstanden. Bei unterlassener oder verspäteter Beanstandung gelten die in der DKB-Bestätigung enthaltenen Bedingungen als vom Besteller angenommen.

 

3. Lieferung und Leistung

 

3.1 Teillieferungen

Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der DKB ausdrücklich vorbehalten. 

 

3.2 Transportkosten /-schäden

Bei einem Warenwert franko von über CHF 1000.- kann DKB die Transportkosten freiwillig übernehmen. Bei einem geringeren Warenwert trägt der Kunde in jedem Fall den Kostenanteil für Verpackung, Dienstleistung  sowie Porto. Mehrkosten für Spezialbehandlungen oder Postexpress sowie eventuelle Nachnahmegebühren und - soweit anwendbar -  die jeweils gültigen Gebühren der SWICO Recycling-Garantie (vRG) werden dem Besteller offen ausgewiesen und separat verrechnet.

Lieferungen mit Transportschäden dürfen vom Besteller nicht abgelehnt werden sondern sind unter Vorbehalt anzunehmen und dem Transporteur sowie DKB umgehend anzuzeigen. Der Besteller hat Beanstandungen betreffend Transportschäden der DKB innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der bestellten Ware schriftlich unter Beilage von Fotos mitzuteilen, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. 

 

3.3 Retouren

Bei der Rücksendung von Produkten hat der Besteller folgendes zu beachten: Die DKB nimmt nur Fehllieferungen und fabrikneue Produkte in unbeschädigter Originalverpackung und ohne Verklebungen (z.B. Preisauszeichnungen) zurück. Die Rücknahme oder der Austausch von Produkten erfolgt nur innert 10 Tagen nach Erhalt durch den Besteller resp. gemäss spezieller Vereinbarung und nur nach vorhergehender Genehmigung der Verkaufsabteilung von DKB. Die Genehmigung erfolgt durch die Bekanntgabe der Retourenauftragsnummer seitens DKB. Die Retouren-Auftragsnummer muss auf sämtlichen Dokumenten (z.B. Lieferschein) seitens des Bestellers vermerkt werden. Allfällige Kosten für Kontrollen, beschädigte Verpackungen etc. werden auf der Gutschrift in Abzug gebracht. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen durch den Besteller, ist DKB berechtigt, die Produkte unfrankiert an den Besteller zurückzusenden, die Entgegennahme der Lieferung zu verweigern oder einen  Unkostenanteil von  minimal CHF 50.- resp. maximal 10% des Fakturabetrages zu verrechnen.

 

3.4 Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit deren Ablieferung am Ort des Bestellers von DKB auf den Besteller über. 

 

3.5 Rücktrittsrecht von DKB

DKB ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

 

3.6 Lieferverzug

Befindet sich DKB in Lieferverzug, so hat ihr der Besteller in jedem Fall eine Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen anzusetzen. Befindet sich DKB auch nach Ablauf der Nachfrist in Verzug, kann der Besteller durch schriftliche Mitteilung an DKB innert 5 Arbeitstagen seit Ablauf der Nachfrist auf die Lieferung verzichten, ansonsten Festhalten an der Lieferung angenommen wird. Der Besteller hat in keinem Fall Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz (wie z.B. Ersatz von (in)direktem Schaden, von entgangenem Gewinn oder von Folgeschäden, etc.) noch haftet DKB für den Zufall. Die Haftung für Hilfspersonen von DKB ist ausgeschlossen.

 

4. Kaufpreise

DKB verkauft die Produkte zu den in den jeweiligen Preislisten festgesetzten Preisen und Konditionen (zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sowie vRG), wobei Preis- und Modelländerungen stets vorbehalten bleiben. 

 

5. Zahlungskonditionen

Der Besteller hat die gelieferten Produkte innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Der Besteller ist weder zu Teilzahlungen berechtigt noch darf er Zahlungen wegen Beanstandungen zurückhalten. Der Besteller ist nicht berechtigt, solche Zahlungen mit irgendwelchen Ansprüchen seinerseits gegenüber der DKB, wie Retouren- oder Garantieforderungen etc., zu verrechnen. Die DKB behält sich das Recht vor, die Zahlungskonditionen jederzeit anzupassen. 

 

6. Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen resp. der vereinbarten Zahlungsfrist, ist der Besteller ohne weiteres im Verzug. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5% pro Jahr verrechnet werden. Mahn- und Inkassogebühren sowie andere Folgekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug ist DKB berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen und nicht ausgeführte Lieferungen bis Eingang der Zahlung zurückzubehalten.

 

7. Garantie

DKB gewährleistet dem Besteller die Mängelfreiheit der Produkte im Sinne von Art. 197 OR ("Garantie"). Für vom Besteller im Rahmen der Bestellung festgelegte Eigenschaften des Produktes haftet DKB nur, wenn DKB jene ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

Garantie-Ansprüche sind vom Besteller gegenüber DKB unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich unter Zustellung der Garantiekarte oder des Verkaufsbelegs geltend zu machen und verjähren je nach Produktkategorie innerhalb von 12 bis 24 Monaten seit Verkaufsdatum (Verkauf durch den Besteller).

Im Falle eines Garantie-Anspruchs seitens des Bestellers, hat DKB die freie Wahl, ein fehlerhaftes Produkt entweder zu reparieren oder aber durch ein der Gattung nach identisches Produkt zu ersetzen. Verbrauchsmaterial (Lampen, Batterien, Verpackungen, etc.) sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kauf eines Produkts mittels Wandelung rückgängig zu machen oder eine Kaufpreisminderung zu verlangen. Jeglicher Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. 

Dem Besteller zumutbare technische und gestalterische Abweichungen der Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen DKB hergeleitet werden können.

Ein Garantie-Anspruch entfällt, wenn das Produkt unsachgemäss behandelt oder geöffnet wurde oder wenn die Seriennummer beschädigt, verändert oder entfernt wurde.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche oder andere Ansprüche des Bestellers im Zusammenhang mit Produktmängeln - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen.

Zwischen DKB und Bestellern/Distributoren mit Sitz im Ausland gilt abweichend folgendes: Der Besteller/Distributor ist auf eigene Kosten für sämtliche Leistungen nach dem Verkauf inklusive aller Garantieleistungen verantwortlich und DKB ist von jeglicher Gewährleistungspflicht gegenüber dem Besteller/Distributor befreit. DKB ersetzt lediglich gelieferte Produkte, die einen von DKB schriftlich bestätigten Serienfehler aufweisen. Ein Serienfehler liegt vor, wenn ein gleichartiger Fehler innerhalb eines Jahres bei einem spezifischen Produkt (Modell) mit einer Fehlerquote von fünf (5%) und mehr Prozenten, gemessen am Jahresverkauf dieses Modells, auftritt.

 

8. Informationspflicht

Der Besteller hat Beanstandungen von Abnehmern und Dritten, von welchen er Kenntnis erhält, in jedem Fall unverzüglich an DKB weiterzuleiten.

 

9. Werbebeitrag

Der Besteller hat sämtliche Werbeaktivitäten, welche von DKB mitfinanziert werden, mit der Verkaufsleitung von DKB vorgängig abzusprechen und dafür zu sorgen, dass jene den jeweils aktuellen Design-Vorlagen (Corporate Design/Identity) des Produktes resp. der Produktmarke entsprechen. Ohne diese vorgängige Absprache und eine Vorlage von Belegsexemplaren, kann DKB keine Werbekosten-Zuschüsse auszahlen.

 

10. Keine Änderungen an Produkten

Der Besteller ist nicht berechtigt, die Produkte und die darauf angebrachten Marken, Namen, Logos oder Zeichen in irgendeiner Form zu verändern.

 

11. Herausgabe von Unterlagen

Der Besteller gibt DKB von dieser erhaltene Marketing-, Werbe- und sonstige Unterlagen auf erstes Verlangen unverzüglich heraus.

 

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AVLB und die zwischen den Parteien gestützt darauf abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

Für die Beurteilung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AVLB und den von den Parteien gestützt darauf abgeschlossenen Verträgen sind die Gerichte von Zürich 1 zuständig.

 

 



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